Brandschutz-Beauftragter

Was ist ein Brandschutzbeauftragter ?

Betrieblicher Brandschutz beschränkt sich nicht nur auf den baulichen Brandschutz, sondern umfasst auch die Organisation des Brandschutzes. Hierzu zählen z.B. die Erstellung von Brandschutzplänen,
die Unterweisung der Mitarbeiter im Umgang mit Feuerlöschgeräten oder die Organisation von Brandschutzübungen.

Der Brandschutzbeauftragte unterstützt den Unternehmer bei der Durchführung des betrieblichen Brandschutzes.
Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragen ist i.d.R. freiwillig. Für Betriebe, die unter die Verkaufs-
stättenverordnung oder die Musterindustriebauricht-
linie fallen, kann die Bestellung eines Brandschutz-
beauftragten allerdings vorgeschrieben sein. Auch die Feuerversicherung kann die Bestellung eines Brand-
schutzbeauftragten auferlegen.

Was kann die ARGA dabei für mein Unternehmen tun?

Für kleine und mittlere Unternehmen lohnt es sich i.d.R. nicht, einen eigenen Mitarbeiter als Brandschutzbeauftragten auszubilden und für die Durchführung der Aufgaben im Betrieb freizustellen.

Die ARGA stellt Ihrem Unternehmen externe Brandschutzbeauftragte zur Verfügung, die über die erforderlichen Qualifikationen und über mehrjährige Berufserfahrung verfügen.