ASIG-Betreuung
Was ist ASIG-Betreuung ?
Betriebliche Abläufe müssen auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vor allem eines sein: SICHER.
Die betriebliche Sicherheit liegt in der Verantwortung des Arbeitsgebers und ist somit eine der grundlegenden Führungsaufgaben. Daher ist jedes Unternehmen ab einem versicherungsplichtigen Mitarbeiter nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) zu bestellen.
Häufig werden diese Personen mit den Sicherheitsbeauftragten in Betrieben verwechselt. Eine FASi ist jedoch eine speziell ausgebildete Person, meist Ingenieur oder Techniker, mit Zusatzausbildung speziell für den Bereich der Arbeitssicherheit. Diese FASI muss die Mindest-Einsatzzeiten, die für jeden Mitarbeiter/-in gelten, in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen zur Verbesserung der Sicherheit aller Mitarbeiter/-innen nutzen.
Was kann die ARGA dabei für mein Unternehmen tun?
Kleine und mittlere Unternehmen sind i.d.R. nicht in der Lage, einen Mitarbeiter für die Ausbildung und die erforderlichen Einsatzzeiten freizustellen. Für diese Unternehmen besteht die Möglichkeit, eine externe FASI einzusetzen.
Die ARGA stellt Ihrem Unternehmen externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Verfügung. Alle FASI verfügen über die erforderlichen Qualifikationen und über mehrjährige Berufserfahrung.
Wir verstehen uns als Berater und nicht als Kontrolleure ihres Unternehmens. Bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben legen unsere Berater daher besonderen Wert auf praxisbezogenes Vorgehen. Unsere Lösungen lassen sich unternehmensgerecht umsetzen und berücksichtigen insbesondere auch wirtschaftliche Aspekte.