Covid-19-Antigen-Schnelltestkurs

Wer darf PoC-Antigen-Schnelltestungen für Beschäftigte durchführen ?

Schnelltests sollten zwar von Ärztinnen und Ärzten oder entsprechend geschulten Pflegefachkräften/medizinischem Fachpersonal durchgeführt werden. Doch um Antigen-Testungen auszuweiten wurde der Arztvorbehalt aufgehoben. Dadurch darf gemäß § 4 Abs. 5 in Verb. mit Abs. 2 Medizinprodukte-Betreiberverordnung ein Betreiber beispielsweise von Schulen, Pflegeheimen, Unternehmen Personen mit dem Anwenden von PoC-Antigentests beauftragen. Diese Person muss die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung haben, sowie in das anzuwendende Medizinprodukt eingewiesen werden. Somit ist die Sachkenntnis entscheidend, also die korrekte Anwendung des jeweiligen Medizinprodukts auf Basis einer Schulung.
Der Betreiber einer Einrichtung, wie z. B. ein Unternehmen, muss mit Blick auf das zur Verfügung stehende Personal prüfen, wer in der Lage ist den betreffenden Test nach einer entsprechenden Einweisung/Schulung zu beaufsichtigen. Dabei ist die Gebrauchsanweisung des jeweiligen Tests zu berücksichtigen. Der Betreiber muss in einer Einzelfallbetrachtung weiterhin prüfen, ob eine bestimmte Person mit einer entsprechenden Einweisung für die Anwendung des betreffenden Tests ausreichend qualifiziert ist. Die Durchführung eines Schnelltests ist in der Regel unkompliziert. Wichtig ist, dass v. a. die Abläufe exakt eingehalten werden. Deshalb ist eine Person auszuwählen, die sich insbesondere durch Zuverlässigkeit, Sorgfalt und Entschlossenheit auszeichnet.
 
Auf Bundesebene gilt, der Selbsttest unter Aufsicht ist nicht gleichgestellt, dem eines „zertifizierten Testzentrums“.
ABER auf der MVG-Homepage steht unter FAQs folgendes:

https://www.mvg.de/services/aktuelles/coronavirus.html#3G

Kann ein Arbeitgeber-Test verwendet werden?
Eine Bescheinigung des Arbeitsgebers kann verwendet werden. Der Nachweis muss im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erbracht worden sein.

d.h. in München könnten alle mit dem, im Rahmen der betrieblichen Testung, nach Schulung des Personals, ausgestellten Nachweis, jeweils 24 Stunden MVG fahren

Covid-19-Antigen-Schnelltest-Kurs

Testung durch fachkundiges Personal im Rahmen der betrieblichen Testung (§ 2 Nr. 7 b SchAusnahmV) und die korrekte Selbstdurchführung der (Selbst)-Tests

Kursinhalte:

  • Was ist bei der Vorbereitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Tests zu beachten, damit sie zu zuverlässigen Ergebnissen führen?
  • Wie sind Spezifität und Sensitivität zu werten?
  • Wie funktionieren Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2?
  • Wie wendet man den Spucktest auf SARS-CoV-2 (Sputum) an?
  • Praktische Übung mit Durchführung eines Tests. Bitte bringen Sie (am besten jede/-r für sich) ein Testkit, das bei Ihnen im Einsatz ist, zum Termin mit.
  • Wie gehe ich mit einem positiven Testergebnis um?

Dauer: ca. 1 Stunde (Schulung, individuelle Fragerunde und Diskussion)

Preis pro Teilnehmer :

  • Bestandskunden = 175,00€
  • Neukunden = 195,00€

Jeweils zzgl. MwSt

Die Schulung wird online als Live-Seminar zu einem vereinbarten Termin abgehalten. Es werden die wichtigsten Infos rund um die Vorbereitung, Anwendung und Auswertung von PoC-(Point of Care) Antigen-Schnelltests vermitteln, ebenso wie das Vorgehen bei einem möglichen positiven Testergebnis.

Durch die Live Situation wollen wir direkt im Kurs auch üben und alle individuellen Fragen klären. Teilnahme dahr nur mit Kamera u. Ton.

Kursleitung: Dr. med. Ulrike Stefanowski

  Anmeldung

Interaktives Webinar mittels Videokonferenzprogramm „Bluejeans“.

Keine Programminstallation notwendig. Teilnahme per PC, Telefon, Handy. Kamera erwünscht. Gebuchte Teilnehmer erhalten ein Webinar-Handout und den Einladungslink einen Tag vor dem Webinar per Mail als Bestätigung der Platzreservierung. Ihr Zertifikat und weiteres Informationsmaterial erhalten Sie im Nachgang.

 

Termine