Brandschutzbeauftragter (vdfb)

Die Verhütung und die Verhinderung der Ausbreitung von Bränden sowie die Bekämpfung von Entstehungsbränden sind Gemeinschaftsaufgaben aller im Betrieb beschäftigten Personen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Unternehmerinnen und Unternehmer bzw. die Leiterin und Leiter einer Einrichtung tragen die Verantwortung für die Erreichung dieser Schutzziele im Betrieb. Zum Aufbau einer hierzu erforderlichen Brandschutzorganisation und für die damit verbundenen vielfältigen Aufgaben sollten Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber zur Beratung einen Brandschutzbeauftragten bestellen.

Die für eine Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten geeigneten Personen sollen aufgrund ihrer betrieblichen Erfahrung Grundkenntnisse der Brandschutzorganisation haben. Dazu gehören vor allem betriebsspezifische brandschutzrelevante Kenntnisse, z.B. über verfahrenstechnische Besonderheiten bei Produktionsabläufen und Erfahrungen mit Umgang und Lagerung von brennbaren und entzündlichen Gefahrstoffen.

Lehrinhalte

  • Rechtliche Grundlagen
  • Brandlehre
  • Brand- und Explosionsgefahren
  • Baulicher Brandschutz
  • Anlagentechnischer Brandschutz
  • Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung
  • Organisatorischer Brandschutz und Brandschutzmanagement
  • Behörden, Feuerwehren, Versicherer
  • Abschlussprüfung

 

Dauer: 8 Tage

 

 

Anfragen über: akademie@arga.de

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