Arbeitsmedizin

Was ist arbeitsmedizinische Betreuung
 

Jedes Unternehmen ist nach Arbeitssicherheits-
gesetz (ASIG) verpflichtet, einen Betriebsarzt zu bestellen. Der Betriebsarzt soll das Unternehmen in allen Fragen der Arbeitsmedizin und des Gesund-
heitsschutzes beraten (= betreuen).
Die erforderlichen Einsatzzeiten des BA werden durch die zuständige Berufsgenossenschaft in der DGUV Vorschrift 2 festgelegt.

Zur Ausübung der arbeitsmedizinischen Betreuung ist nicht jeder Arzt berechtigt. Zugelassen sind Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte, die über die Zusatzqualifikation Betriebsmedizin verfügen.

Was kann die ARGA dabei für mein Unternehmen tun?

Die ARGA stellt Ihrem Unternehmen externe Betriebsärzte zur Verfügung. Alle Betriebsärzte verfügen über die erforderlichen Qualifikationen und über mehrjährige Berufserfahrung.

Auch im Bereich Arbeitsmedizin verstehen wir uns als Berater und nicht als Kontrolleure ihres Unter-
nehmens. Bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben legen die Betriebsärzte daher besonderen Wert auf praxisbezogenes Vorgehen. Unsere Lösungen lassen sich praxisgerecht umsetzen und berück-
sichtigen insbesondere auch wirtschaftliche Aspekte.

Wenn die ARGA für Ihr Unternehmen sowohl die arbeitssicherheitstechnische als auch die arbeits-
medizinische Betreuung durchführt, profitieren sie von den Synergieeffekten: das Vorgehen im Bereich Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin ist optimal aufeinander abgestimmt und für beide Dienstleistungen stellt Ihnen die ARGA den gleichen Ansprechpartner zur Verfügung.